Ratgeber

Pausenregelung: 30 oder 45 Minuten?

Das Arbeitszeitgesetz macht es kurz: Die Pflichtpause hängt allein davon ab, wie lange gearbeitet wird.

Die gesetzliche Mindestpause

ArbeitszeitMindestpause
bis 6 Stundenkeine Pflichtpause
mehr als 6 bis 9 Stunden30 Minuten
mehr als 9 Stunden45 Minuten

Grundlage ist § 4 ArbZG. Die Ruhepause kann in Zeitabschnitte von jeweils mindestens 15 Minuten aufgeteilt werden — zwei Pausen à 15 Minuten erfüllen die 30-Minuten-Pflicht also ebenfalls.

Häufiger Irrtum: Die 45-Minuten-Grenze greift nicht erst ab 10 Stunden, sondern bereits bei mehr als neun Stunden tatsächlicher Arbeitszeit.

Pause ist keine Arbeitszeit

Die Ruhepause zählt nicht zur Arbeitszeit und wird grundsätzlich nicht vergütet — es sei denn, Arbeitsvertrag oder Tarifvertrag sehen etwas anderes vor. Eine Pause setzt voraus, dass der Beschäftigte frei über die Zeit verfügen kann; blosse Arbeitsunterbrechungen in Bereitschaft sind keine Pause.

Niemand darf länger als sechs Stunden hintereinander ohne Pause beschäftigt werden.

Die Ruhezeit danach

Nach § 5 ArbZG muss zwischen zwei Arbeitstagen eine ununterbrochene Ruhezeit von mindestens elf Stunden liegen. Diese Ruhezeit ist etwas anderes als die Pause innerhalb des Arbeitstages und wird in der Praxis oft übersehen.

Die Höchstarbeitszeit nicht vergessen

§ 3 ArbZG begrenzt die werktägliche Arbeitszeit auf acht Stunden. Zehn Stunden sind zulässig, wenn innerhalb von sechs Kalendermonaten oder 24 Wochen im Durchschnitt acht Stunden werktäglich nicht überschritten werden.

Was das für die Erfassung bedeutet

Wenn Pausen nicht erfasst werden, lässt sich im Nachhinein nicht belegen, dass sie eingehalten wurden. Sinnvoll ist deshalb, die Pause genauso zu stempeln wie Kommen und Gehen — und das System so einzustellen, dass eine fehlende Pflichtpause automatisch berücksichtigt wird.

Hinweis: Dieser Beitrag gibt den Stand nach bestem Wissen wieder und ersetzt keine Rechtsberatung. Für verbindliche Auskünfte wenden Sie sich bitte an eine Fachanwältin oder einen Fachanwalt für Arbeitsrecht.

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