Müssen Sie täglich aufzeichnen?
In manchen Branchen ist die tägliche Zeiterfassung Gesetz — kontrolliert vom Zoll, bußgeldbewehrt.
Kurz-Check
Trifft eines davon auf Sie zu? Dann gilt § 17 MiLoG: Beginn, Ende und Dauer jedes Arbeitstags, spätestens nach 7 Tagen erfasst, 2 Jahre aufbewahrt.
Gastgewerbe
Restaurant, Imbiss, Hotel, Café — die am häufigsten geprüfte Branche. Doppelt betroffen, wenn Minijobber beschäftigt sind.
Typisch in der Praxis
- Zettel neben der Kasse, am Monatsende ausgefüllt — häufigster Beanstandungsgrund
- Aushilfen ohne Dienstgerät, die keine App installieren wollen
- Schichten, die sich kurzfristig ändern
Bau & Handwerk
Die Leute sind auf der Baustelle, nicht im Betrieb. Schwerpunktbranche der Finanzkontrolle Schwarzarbeit.
Typisch in der Praxis
- Wer direkt zur Montage fährt, kommt am Terminal nicht vorbei
- Geprüft wird auch vor Ort auf der Baustelle
- Gemischte Verträge: Vollzeit, Teilzeit, Aushilfen nebeneinander
Gebäudereinigung
Höchste Minijob-Quote überhaupt. Verteilte Objekte, oft allein und ohne Vorgesetzten vor Ort.
Typisch in der Praxis
- Niemand beobachtet, wann tatsächlich begonnen wurde
- Mindestlohn-Einhaltung ohne Stundennachweis nicht belegbar
- Mehrere Objekte, früh morgens oder abends
Spedition & Logistik
Fahrer unterwegs, Lagerpersonal im Schichtbetrieb — zwei Erfassungssituationen in einem Unternehmen.
Typisch in der Praxis
- Lenk- und Ruhezeiten kommen zusätzlich hinzu, ersetzen MiLoG aber nicht
- Schichtbeginn im Lager vs. Tourstart beim Fahrer
Wach- & Sicherheit
Schichtdienst rund um die Uhr, wechselnde Objekte, Nachtschichten über Mitternacht hinaus.
Typisch in der Praxis
- Schichten über zwei Kalendertage — häufigste technische Fehlerquelle
- Systeme, die den Tag um 0:00 beenden, erzeugen falsche Salden
- Viele Teilzeitkräfte an verteilten Objekten
Minijobber
Beschäftigen Sie geringfügig Beschäftigte, gilt § 17 MiLoG für diese Personen — egal in welcher Branche.
Und wenn Sie gar nicht betroffen sind?
- Die Pflicht gilt trotzdem, nur in anderer Form
- BAG-Beschluss 13.09.2022: alle Arbeitgeber brauchen ein Erfassungssystem
- Der Unterschied: tägliche Aufzeichnung, 7-Tage-Frist und Zoll-Kontrolle
Was konkret gefordert ist
Wie StundenApp das abdeckt
Hinweis: Dieser Überblick ersetzt keine Rechtsberatung. Die Einordnung Ihres Betriebs sollte im Zweifel mit dem Steuerberater geklärt werden. Ausführlich zur Rechtslage: Wer muss Arbeitszeit erfassen?
Häufige Fragen
Reicht ein Stundenzettel aus Papier?
Formal ja — § 17 MiLoG schreibt keine elektronische Form vor. In der Praxis scheitern Papierlösungen an der 7-Tage-Frist und an der Lesbarkeit. Bei einer Prüfung zählt, ob die Aufzeichnung zeitnah entstanden ist.
Was passiert bei einer Zoll-Prüfung?
Die Finanzkontrolle Schwarzarbeit prüft unangekündigt und verlangt die Aufzeichnungen vor Ort. Fehlende oder unvollständige Aufzeichnungen sind eine Ordnungswidrigkeit und können nach § 21 MiLoG mit Bußgeldern geahndet werden.
Gilt die Pflicht auch für mitarbeitende Familienangehörige?
Für Ehegatten, eingetragene Lebenspartner sowie Kinder und Eltern des Arbeitgebers sieht § 17 MiLoG eine Ausnahme vor. Die allgemeine Erfassungspflicht aus dem BAG-Beschluss bleibt davon unberührt.
Wie schnell ist so ein System eingeführt?
Der technische Teil dauert einen Nachmittag: Mitarbeiter anlegen, Karten ausgeben, Terminal aufstellen. Länger dauert erfahrungsgemäß die Abstimmung, wie Pausen und Zuschläge im Betrieb gehandhabt werden.
In einer dieser Branchen tätig?
14 Tage kostenlos testen, monatlich kündbar. Daten auf Servern in Deutschland.
Kostenlos starten Preise